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Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 3.1 - Bauverwaltung, Beitragswesen

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