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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal

Sachgebiet 30 / Bürgeramt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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