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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Stadt Roth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Do
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und

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Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kirchplatz 4
91154 Roth

Postanschrift

Postfach 1462
91142 Roth