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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
16:00 Uhr - 17:30 Uhrund
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Rathaussteige 2
87474 Buchenberg
Rathaussteige 2
87474 Buchenberg