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Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 12, Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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96170 Priesendorf

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Am Schloß 6
96170 Lisberg