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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Marienplatz 1
82515 Wolfratshausen
Postfach 1460
82504 Wolfratshausen