Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Hauptstr. 6
92665 Altenstadt a.d.Waldnaab
Hauptstr. 6
92665 Altenstadt a.d.Waldnaab