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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schlossstraße 4
83115 Neubeuern
Schlossstraße 4
83115 Neubeuern