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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Gemeinde Parkstetten

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Öffnungszeiten

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Allgemein

Di
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und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
montags und mittwochs nur nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Schulstr. 3
94365 Parkstetten

Postanschrift

Straubinger Straße 34
94365 Parkstetten