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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Markt Markt Schwaben

Öffnungszeiten

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Allgemein

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13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerservice zusätzlich Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

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Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben

Postanschrift

Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben