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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Gemeinde Pettstadt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

Hausanschrift

Kirchplatz 10
96175 Pettstadt

Postanschrift

Kirchplatz 10
96175 Pettstadt