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Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen

Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.

Stadt Goldkronach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Nachmittagstermine außerhalb der Öffnungszeiten im Sonderfall nach Absprache möglich

Hausanschrift

Marktplatz 2
95497 Goldkronach

Eingang Marktplatz 4 für Bürgerbüro, Kasse, Steueramt. Marktplatz 2: Bauamt, Kämmerei, Geschäftsleitung, Bürgermeister nur nach Terminvereinbarung

Postanschrift

Postfach 27
95497 Goldkronach