Procedures
Below you will find information regarding the selected life situation:
-
Erbausschlagung
Die Ausschlagung einer Erbschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Amtsgericht-Nachlassgericht.
-
Erbschaftsteuer
Wenn im Rahmen eines Todesfalles Vermögen auf eine andere Person übertragen wird, so unterliegt dieser Vorgang der Erbschaftsteuer.
-
Erbschaftsteuer; Anzeigepflichten
Haben Sie aufgrund eines Todesfalles Vermögen erworben, so müssen Sie diesen Erwerb dem Erbschaftsteuerfinanzamt anzeigen.
-
Erbschein; Einziehung
Ergibt sich, dass ein erteilter Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen.
-
Erbschein; Erteilung
Das Nachlassgericht erteilt dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht (Erbschein).
-
Testament; Ablieferung
Testamente müssen nach dem Tod des Erblassers unverzüglich beim Amtsgericht-Nachlassgericht abgeliefert werden.
-
Testament und Erbvertrag; amtliche Verwahrung
Testamente und Erbverträge können beim Amtsgericht-Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden.
-
Testament und Erbvertrag; Eröffnung
Wenn ein Testament vorhanden ist, wird dieses nach dem Tod des Erblassers vom Amtsgericht-Nachlassgericht eröffnet.
-
Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln
Go to "Erbschaft und Testament"