Erbschaft und Testament - Testament und Erbvertrag

Procedures

Below you will find information regarding the selected life situation:

  • Erbausschlagung
    Die Ausschlagung einer Erbschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Amtsgericht-Nachlassgericht.
  • Erbschaftsteuer
    Wenn im Rahmen eines Todesfalles Vermögen auf eine andere Person übertragen wird, so unterliegt dieser Vorgang der Erbschaftsteuer.
  • Erbschaftsteuer; Anzeigepflichten
    Haben Sie aufgrund eines Todesfalles Vermögen erworben, so müssen Sie diesen Erwerb dem Erbschaftsteuerfinanzamt anzeigen.
  • Erbschein; Einziehung
    Ergibt sich, dass ein erteilter Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen.
  • Erbschein; Erteilung
    Das Nachlassgericht erteilt dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht (Erbschein).
  • Testament; Ablieferung
    Testamente müssen nach dem Tod des Erblassers unverzüglich beim Amtsgericht-Nachlassgericht abgeliefert werden.
  • Testament und Erbvertrag; amtliche Verwahrung
    Testamente und Erbverträge können beim Amtsgericht-Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden.
  • Testament und Erbvertrag; Eröffnung
    Wenn ein Testament vorhanden ist, wird dieses nach dem Tod des Erblassers vom Amtsgericht-Nachlassgericht eröffnet.
  • Vorsorgevollmacht
    Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln
Life situations