Kirchen und Religionsgemeinschaften
Kirchen sind Organisationen von natürlichen Personen, die ähnliche oder gleiche religiöse Überzeugungen besitzen und die das Zustandekommen, den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer religiösen Gemeinsamkeiten durch Veranstaltungen fördern. Im älteren deutschen Staatskirchenrecht war, beeinflusst durch die historische Theorie vom Kollegialsystem, auch die Bezeichnung Religionsgesellschaft gebräuchlich
In Deutschland finanzieren sich die als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Kirchen über die Kirchensteuer und aus freiwilligen Beiträgen ihrer Mitglieder.
Go to "Citizen"