Für alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, ist es wichtig, dass sie ihrer Meldepflicht nachkommen. Ein Wohnungswechsel wird im Melderegister der Wohnortes eingetragen.
Procedures
Below you will find information regarding the selected life situation:
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Bewohnerparkausweise
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen) können sich bei den Gemeinden sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
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Kfz; Umschreibung oder Wiederzulassung
Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.
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Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des Heimatorts des Schiffs anmelden, soweit Sie keinen anderen Wohnsitz im Inland haben. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder bei Ihrer Meldebehörde an- und abmelden, soweit für diese Personen kein anderer Wohnsitz im Inland besteht. Als zu meldende Person auf einem Seeschiff haben Sie dem Reeder die erforderlichen Auskünfte zu geben.
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Meldepflicht in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen
Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen, der Rehabilitation oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie dort Ihren Familiennamen, den gebräuchlichen Vornamen (Rufnamen), den Tag und den Ort der Geburt, und Ihre Anschrift angeben. Solange Sie für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreitet.
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Wohnsitz; Hauptwohnung und Nebenwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist. Insgesamt bestimmen objektive Faktoren, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung oder Ihre Nebenwohnung ist. Die Meldebehörde hat das Recht Ihre Angaben zu überprüfen und trifft die endgültige Entscheidung, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung oder Ihre Nebenwohnung ist.
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Wohnsitzwechsel; Abmeldung bei der Meldebehörde
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde (Stadt oder Gemeinde) abzumelden.
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Wohnsitzwechsel; Anmeldung bei der Meldebehörde
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden.
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