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Arbeits- und Tarifrecht
Die Rechtsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bestimmen sich nach den für alle Arbeitnehmer geltenden Gesetzen (Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz etc.), den einschlägigen Tarifverträgen und dem individuellen Arbeitsvertrag. Durch den Arbeitsvertrag werden regelmäßig nur die Grundlagen des Arbeitsverhältnisses bestimmt. Die Arbeitsbedingungen sind hauptsächlich in den Manteltarifverträgen geregelt.
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Arbeitsgerichtsprozess
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Arbeitsschutzorganisation in Betrieben; Prüfungen
Die Gewerbeaufsicht prüft, ob die nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in den Betrieben erforderlichen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellt wurden und ob diese ihren im ASiG festgelegten Verpflichtungen nachkommen und ihre Einsatzzeiten erbringen. Außerdem werden die organisatorischen Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz wie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation geprüft.
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Arbeitszeit
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Architekten; Eintragung in die Architektenliste
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet über die Eintragungen in die Architektenliste.
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Architekten und Stadtplaner; Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet über die Eintragungen in das Gesellschaftsverzeichnis.
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Architekten und Stadtplaner; Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet über die Eintragungen in das Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner.
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Brandschutz; Anerkennung als Prüfsachverständige
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung als Prüfsachverständige für Brandschutz.
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Brandschutz; Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit bzw. Antrag auf Bescheinigung auswärtiger Prüfsachverständiger
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer nimmt Anzeigen über die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für Brandschutz entgegen und entscheidet über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r.
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Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten; Öffentliche Bestellung
Dolmetscher und Übersetzer können sich in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank eintragen lassen. Diese Datenbank bildet die Grundlage für Gerichte und Behörden bei der Suche nach Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten.
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Elternzeit
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Erd- und Grundbau; Anerkennung als Prüfsachverständige
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Fachbereich Erd-und Grundbau.
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Familienpflegezeit
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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der Schutz vor Gefahren im Arbeitsleben ist in zahlreichen Rechtsvorschriften festgelegt. Diese machen den Arbeitgebern zur Auflage, Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu treffen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die eine Gefährdung von Leben und Gesundheit vermeiden und die Belastungen auf ein Minimum reduzieren (Arbeitsschutzgesetz).
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Heimarbeiter; Entgeltzahlungen
Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende im Sinne des Heimarbeitsgesetzes sowie Personen, die wegen ihrer Schutzbedürftigkeit den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, unterliegen besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften.
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Heizkostenverordnung; Bestätigung als sachverständige Stelle
Als sachverständige Stellen für die Bestätigung der Eignung von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung nach §5 der Heizkostenverordnung gelten nur solche Stellen, deren Eignung die nach Landesrecht zuständige Behörde, das ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht, im Benehmen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bestätigt hat.
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Ingenieure; Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragungen in das Gesellschaftsverzeichnis.
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Ingenieure; Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragungen in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure.
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Ingenieure; Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragungen in die Liste Beratender Ingenieure.
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Jugendarbeitsschutz
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Krankheitserreger; Erlaubnis zum Arbeiten
Wer Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen (Bezirks-)Regierung.
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Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals von LKW und Bussen; Kontrolle
Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Dauer der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten für das Fahrpersonal von LKW und Bussen.
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Markscheider; Anerkennung
Markscheider übernehmen bestimmte aus dem Bundesberggesetz und der Markscheider-Bergverordnung hervorgehende Aufgaben im Bergbau, beispielsweise die Vermessung im Bergbau, die Beurteilung der sicherheitlich relevanten geologisch-geotechnischen Verhältnisse und können mit den von Ihnen gefertigten sogenannten Risswerken Tatsachen mit öffentlichem Glauben beurkunden. Diese Tätigkeiten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen können. Dies wird von der Anerkennungsbehörde überprüft.
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Markscheider-Bergverordnung; Anerkennung von "anderen Personen" für die Herstellung von sonstigen Unterlagen
Soweit für übertägige Betriebe an Stelle von Risswerken sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt werden. Diese "anderen Personen" bedürfen der Anerkennung der zuständigen Behörde. Ein Rißwerk ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Bergbauunternehmer eine Ausnahme vom Erforderlnis des Grubenbilds von der zuständigen Bergbehörde erhalten hat.
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Marktfestsetzung; Beantragung
Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
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Mutterschutz
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Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen; Anerkennung
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) - und ggf. deren Zweitniederlassungen - führen die nach der Bayerischen Bauordnung einschließlich der Bauprodukte- und Bauartenverordnung und nach dem Bauproduktengesetz für Bauprodukte und Bauarten geforderten Prüfungen, Überwachungstätigkeiten und Zertifizierungen durch.
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Rechtsdienstleistungen; vorübergehende Registrierung (EU-Ausländer)
Vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Rechtsdienstleistungen in Deutschland
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Reisegewerbekarte (EU-Ausländer)
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
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Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit; Anzeige
Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
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Schaustellung von Personen (EU-Ausländer)
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
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Schornsteinfegerwesen; Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgt nach Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens.
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Schutz von Sonn- und Feiertagen; Befreiung von Verboten
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten Befreiung erteilen, nicht jedoch für den Karfreitag.
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Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsärzte; Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung
Die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht wirken in Fachvorträgen im Rahmen von Veranstaltungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit oder anderer Institutionen mit.
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Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Anerkennung als Prüfsachverständige
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Fachbereich sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen (in den Fachrichtungen Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungen und Feuerlöschanlagen).
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Stadtplaner; Eintragung in die Stadtplanerliste
Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet über die Eintragungen in die Stadtplanerliste.
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Standsicherheit; Anerkennung als Prüfingenieure
Das Bayerische Staatministerium des Innern entscheidet über die Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau an, welche bauaufsichtliche Prüfaufgaben wahrnehmen. Sie prüfen im Auftrag der unteren Bauaufsichtsbehörde Standsicherheitsnachweise für bestimmte Sonderbauten nach der Bayerischen Bauordnung.
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Steuerberaterprüfung; Zulassung
Um unbeschränkt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten zu dürfen, müssen Sie zum Steuerberater bestellt werden. Voraussetzung für die Bestellung ist, dass Sie die Steuerberaterprüfung erfolgreicht abgelegt haben.
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Straußwirtschaft; Anzeige
Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
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Vermessung im Bauwesen; Anerkennung als Prüfsachverständige
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Fachbereich Vermessung im Bauwesen.
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Versorgungsmessgeräte; Anerkennung von Prüfstellen zur Durchführung von Eichungen
Nur staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Gas-, Wasser-, Wärme- oder Elektrizität dürfen diese Messgeräte eichen.
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Waage; Anzeige des Betriebs einer öffentlichen Waage
Wer der Betrieb einer öffentlichen Waage anfängt oder einstellt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
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Wintergeld
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Wirtschaftsprüfer; Anerkennung einer Gesellschaft als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Beruf des Wirtschaftsprüfers kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft bedarf zusätzlich zur Bestellung als Wirtschaftsprüfer der staatlichen Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).
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Wirtschaftsprüfer; Bestellung
Um den Beruf des Wirtschaftsprüfers ausüben zu dürfen, muss sich ein Bewerber von der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) als Wirtschaftsprüfer bestellen lassen. Hierzu muss er vor der WPK den Berufseid ablegen. Danach wird ihm die Bestellungsurkunde ausgehändigt.