Leistet der Reservist (mind.) drei zusammenhängende Tage lang Wehrdienst, so gilt dies nach dem Soldatengesetz als Wehrübung. Der Reservist hat dann Anspruch auf Wehrsold, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, der freien Heilfürsorge und unterliegt der Rentenversicherungspflicht. Ausnahme: Wird der Reservist auch während der Wehrübung von seinem Arbeitgeber bezahlt, so steht ihm keine Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zu.
Procedures
Below you will find information regarding the selected life situation:
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