Mit 16 und besonders 18 gewinnt man eine Menge neuer Rechte hinzu, wird aber auch mit komplexer werdenden Problemen konfrontiert. Erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ist man volljährig und damit voll handlungsfähig.
Allgemeines
Rundum die Angelegenheiten Jugendlicher
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Jugendarbeit
Jugendarbeit ist neben Familie und Schule ein dritter Faktor zur Erziehung
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Jugendschutz
Kinder und Heranwachsende brauchen Schutz
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Jugendaustausch
Schon früh ein Blick über den Tellerrand
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Volljährigkeit
Jetzt kann ich wählen, den Führerschein machen, usw.
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Ohne Moos nix los
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