Jugend

Mit 16 und besonders 18 gewinnt man eine Menge neuer Rechte hinzu, wird aber auch mit komplexer werdenden Problemen konfrontiert. Erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ist man volljährig und damit voll handlungsfähig.

Allgemeines

Rundum die Angelegenheiten Jugendlicher

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Jugendarbeit

Jugendarbeit ist neben Familie und Schule ein dritter Faktor zur Erziehung

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Jugendschutz

Kinder und Heranwachsende brauchen Schutz

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Jugendaustausch

Schon früh ein Blick über den Tellerrand

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Volljährigkeit

Jetzt kann ich wählen, den Führerschein machen, usw.

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Finanzielle und sonstige Hilfen

Ohne Moos nix los

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Life situations