Schule - Wechsel in eine andere Schulart

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen zum Wechsel auf weiterführende allgemeinbildende Schulen, berufliche Schulen oder den Zweiten Bildungsweg

Procedures

  • Berufliche Schule; Schulaufsicht und Beratung

    Die beruflichen Schulen in Bayern sind das Sprungbrett zu einer qualifizierten Berufstätigkeit, bieten aber auch viele schulische Weiterentwicklungsmöglichkeiten - bis hin zur Hochschulreife. Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei den beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen und Berufsoberschulen) den Regierungen.

  • Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
    Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können (vgl. Art. 19 BayEUG).
  • Förderschule
    Die Förderschule besuchen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der nicht durch andere Schulen erfüllt werden kann.
  • Förderschule; Schule zur sonderpädagogischen Förderung
  • Grund- und Mittelschule; Gastschulverhältnis
    Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Grundschule und Mittelschule (Sprengelschulen) zu erfüllen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder eigenständigen Mittelschulen (die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind) aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.
  • Grundschule
    Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Hier werden nicht nur die Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben vermittelt. Neben dem Wissenserwerb geht es auch darum, Interessen zu entwickeln, soziale Verhaltensweisen sowie musische und praktische Fähigkeiten zu fördern und Werthaltungen aufzubauen.
  • Gymnasium
    Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12 und vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird.
    Abschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Internate in Bayern
    Das Kultusministerium bietet über seinen Internetauftritt die Möglichkeit, nach Internaten in Bayern über Eingabe des Ortes und der Schulart zu suchen. Sie erhalten dann die genaue Adresse der gewünschten Einrichtung(en).
  • Mittelschule / Hauptschule
    Die Mittelschule / Hauptschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 oder 5 bis 10. Der Unterricht ist stark auf berufsbezogene Inhalte ausgerichtet.
    Abschlüsse: Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, qualifizierender Abschluss der Mittelschule, mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule
  • Realschule
    Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10.
    Sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie endet mit einer Abschlussprüfung und verleiht den Realschulabschluss, einen mittleren Schulabschluss.
  • Schulamt; Angelegenheiten der rechtlichen Leitung
    Dies ist eine interne Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörde. Falls diese hierzu Informationen bereitstellt, können Sie diese durch Eingabe Ihres Wohnortes oder des sonst gewünschten Ortes auf der linken Seite angezeigt erhalten.
  • Weiterführende Schulart; Übertritt
    Das Verfahren des Übertritts in eine weiterführende Schulart soll feststellen, ob die Voraussetzungen für den erfolgreichen Besuch des Gymnasiums, der Realschule oder der Wirtschaftsschule gegeben sind.

Further information within this context

Life situations

If you select a life situation the associated procedures will be displayed.