Kinderbetreuung - Integration ausländischer Kinder
Ein ganzheitlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag legt Wert auf die Integration ausländischer Kinder von klein an. Dazu soll der Kindergartenbesuch und der Erwerb der deutschen Sprache gefördert werden. Dort können deutsche und ausländische Kinder in der Begegnung mit anderen Kulturen das „Anderssein“ spielerisch akzeptieren und respektieren lernen. Dies setzt sich fort in Schule und Beruf
Procedures
-
Aufenthaltserlaubnis; Erteilung für den Familiennachzug zu Ausländern
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können Ehegatten, minderjährige Kinder und Lebenspartner nachziehen lassen. Selbstverständlich können auch ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder sowie die Lebenspartner von Deutschen nachziehen.
-
Ausländer; Integration
Sie können sich über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die sich rechtmäßig und dauerhaft bei uns aufhalten, informieren.
-
Internate in Bayern
Das Kultusministerium bietet über seinen Internetauftritt die Möglichkeit, nach Internaten in Bayern über Eingabe des Ortes und der Schulart zu suchen. Sie erhalten dann die genaue Adresse der gewünschten Einrichtung(en).
-
Kindertageseinrichtungen, Beobachtungsbögen in
-
Selbstorganisierte Förderung von Kindern (Kinderbetreuung); Unterstützung
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.
Go to "Kinderbetreuung"