Kinderbetreuung - Kindergartenbetreuung

Jedes Kind hat ab seinem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Dadurch soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.Die Kommunen sind verpflichtet, auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ein den Kindergarten ergänzendes Förderungsangebot in der Kindertagespflege hinzuwirken. Kinderbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt.

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