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Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz
Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.
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Brandschutz; vorbeugender
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken. Die brandgefährlichen und deshalb verbotenen Handlungen und Zustände sind in der Verordnung über die Verhütung von Bränden gelistet.
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Ernährungsnotfallvorsorge
Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist eine vorrangige Aufgabe der staatlichen Vorsorgepolitik. Diese gliedert sich in die Ernährungssicherstellung und in die Ernährungsvorsorge.
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Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Sprengung oder des Abbrennens
Die Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen III oder IV sind beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen.
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Feuerwehrschulen; Aus- und Fortbildung
Zu den Aufgaben der Feuerwehrschulen zählen insbesondere die Aus- und Fortbildung der bayerischen Feuerwehren im Brandschutz und im Technischen Hilfsdienst sowie die Aus- und Fortbildung von Führungskräften und besonderen Aufgabenträgern im Bereich Katastrophenschutz und ABC-Einsatz.
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Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.
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Gefahrgutbeförderung; Beratung und Überwachung
Beratung und Überwachung der Betriebe bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße, soweit die Betriebe Absender, Verlader, Beförderer, etc. von Gefahrgut sind.
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Gewässerqualität
Gewässerqualität - Monitoring an Gewässern gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie
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Hochwasser; Gemeindlicher Meldeplan
Die am Hochwassernachrichtendienst teilnehmenden Gemeinden erstellen Meldepläne, welche Maßnahmen bei welchen Pegelständen von welchen Stellen durchgeführt werden müssen. Er gibt Hinweise auf verantwortliche Stellen oder Selbsthilfemöglichkeiten.
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Immissionsschutz; Störfall-Verordnung
Wer mit bestimmten Mengen gefährlicher Stoffe umgeht, muss die Störfall-Verordnung erfüllen und Maßnahmen ergreifen, um Störfälle zu verhindern und ihre Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
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Impfungen; Durchführung
In der Regel werden die notwendigen Impfungen von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt.
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Infektionskrankheiten; Verhütung und Bekämpfung
Entwickeln sich als Folge einer Infektion Krankheitssymptome, so spricht man von Infektionskrankheit. Die Gesundheitsämter treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
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Infektionsschutz; Risikoanalyse und Risikomanagement
Aufgabe des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Dies umfasst sowohl den Schutz des Einzelnen als auch der Allgemeinheit.
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Katastrophenschutz; Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden
Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden als Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Katastrophenschutzbehörden in Bayern sind neben den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden), die Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern.
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Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen insbesondere in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Mitwirkung im Katastrophenschutz Verpflichteten durchzuführen.
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Katastrophenschutz; Ergänzende Ausstattung und Ausbildung
Die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet.
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Katastrophenschutzplan; Erstellung und Fortschreibung
Alle Kreisverwaltungsbehörden (= Katastrophenschutzbehörden) in Bayern haben als vorbereitende Maßnahmen im Katastrophenschutz insbesondere einen allgemeinen Katastrophenschutzplan und für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
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Krankheitserreger; Erlaubnis zum Arbeiten
Wer Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen (Bezirks-)Regierung.
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Manöver; Anmeldung
Übungen der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen beim zuständigen Landratsamt oder der Verwaltung der kreisfreien Stadt angemeldet werden.
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Notfallplanung; Erstellung externe Notfallpläne
Die externe Notfallplanung dient der Bewältigung von betrieblichen Schadensfällen und dem Schutz der Bevölkerung sowie der Allgemeinheit vor den möglichen Auswirkungen eines Störfalls. Sie baut auf der betrieblichen Risikovorsorge auf bzw. ergänzt diese.
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Rettungswesen; Notrufnummer
Der Rettungsdienst ist im Notfall über Telefon und Telefax erreichbar.
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Rettungswesen; Rettungsdienst
Der Rettungsdienst umfasst Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung.
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Schutzräume zu Zwecken des Zivilschutzes
Die im Zusammenhang mit den Zivilschutzaufgaben des Bundes errichteten Schutzräume werden vom Bund nicht mehr für Zivilschutzzwecke benötigt. Sie werden im Rahmen eines vom Bund vorgegebenen Verfahrens der Rückabwicklung auch aus der Zivilschutzbindung entlassen.
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Statistik; Brandschutz, Rettungsdienst
Die Integrierten Leitstellen erarbeiten und werten statistische Erhebungen zum Einsatzgeschehen aus.
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Störfallvorsorge und Sicherheitsanalysen
An Betriebe, die z.B. mit Gefahrstoffen umgehen oder diese lagern werden besondere Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen sind in der Störfallverordnung festgelegt. Die Gewerbeaufsicht sorgt bereits bei der Planung und später bei der Überprüfung solcher Betriebe für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und arbeitet so mit den anderen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden zusammen.
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Tierseuchenbekämpfung; Mitwirkung der Kreisverwaltungsbehörden
Durch vielfältige Einzelaufgaben wirken die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) bei der Bekämpfung von Tierseuchen mit. Dies dient der Gesundheit der Tiere und letztlich auch der Gesundheit der Menschen (direkte Übertragung oder über Lebensmittel tierischer Herkunft).
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Waldbrandüberwachung; Organisation der Luftbeobachtungsflüge
Im Rahmen der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung ordnet die zuständige Regierung im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei sehr hoher Waldbrandgefahr (in Ausnahmefällen auch bei hoher) die Luftbeobachtung für den gesamten Regierungsbezirk oder einzelne Regionen an.
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Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.
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Wasserpegel und Wasserstände; Erfassung und Auswertung
Die Wasserstände an Gewässern und im Grundwasser werden erfasst und ausgewertet.
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Zivile Verteidigung; Aufgaben
Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Im Rahmen dieser auf den Spannungs- und Verteidigungsfall bezogenen Gesamtverteidigung versteht man unter ziviler Verteidigung alle nichtmilitärischen Maßnahmen der Verteidigung.
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Zivil-militärische Zusammenarbeit; Aufgaben
Der Begriff der zivil-militärischen Zusammenarbeit beschreibt das in verschiedenen Bereichen stattfindende Zusammenwirken militärischer und ziviler Kräfte. Bestimmte Stellen der Bundeswehr stehen den zivilen Behörden dabei als Ansprechpartner in allen Fragen der militärischen Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
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Zivilschutz; Aufgaben
Der Zivilschutz hat die Aufgabe durch nichtmilitärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.