Trade inspection

Für eine Vielzahl von Vorhaben und Plänen, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist bereits in der Planungsphase eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben (UVP-Gesetz). Darunter fallen z.B. Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industrieanlagen oder Intensivtierhaltung. In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen geprüft. Die umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfolgen eines Vorhabens sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

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