Als Existenzgründer sind Sie formal-juristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt in die Öffentlichkeit getreten. Das ist der erste Teil der Gründung. Es können aber noch weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Mitgliedschaft in der IHK ist eine Zwangsmitgliedschaft. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle.
Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
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Berichts- und Bilanzierungspflichten
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