Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Die Bayerische Verfassung hat den Verfassungsgerichtshof mit umfassenden Zuständigkeiten ausgestattet, um die Grundrechte des einzelnen und das verfassungsmäßige Funktionieren der Staatsorgane zu gewährleisten.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist u.a. zuständig für:
- Verfassungsbeschwerden
- Popularklagen
- Organstreitigkeiten
- Richtervorlagen
- Anklagen des Bayerischen Landtags gegen ein Mitglied der Staatsregierung oder des Landtags
- Ausschluß von Wählergruppen von Wahlen und Abstimmungen
