Bezirk Mittelfranken
Stabsstelle 02 - Rechnungsprüfungsamt
Gem. Art. 86 Abs. 1 BezO müssen alle Bezirke ein Rechnungsprüfungsamt einrichten.
Das Rechnungsprüfungsamt des Bezirks Mittelfranken ist Sachverständiger für den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. für die zuständigen Gremien der Blindenanstalt Nürnberg bei der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen des Bezirks Mittelfranken (Kameraler Bereich einschl. Stiftungshaushalt, Art. 85 Abs. 3 BezO), der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Blindenanstalt Nürnberg e. V. (laut Satzung) und der abgerechneten und abgeschlossenen Baumaßnahmen des Bezirks Mittelfranken. Ferner hat es insbesondere die örtlichen Kassenprüfungen (im Auftrag des Bezirkstagspräsidenten gem. Art. 85 Abs. 5 BezO und lt. Satzung bei der Blindenanstalt Nürnberg) sowie Prüfungen aufgrund besonderer Aufträge des Bezirkstages und des Bezirkstagspräsidenten (Art. 86 Abs. 2 Satz 2 BezO) durchzuführen.
Das Rechnungsprüfungsamt des Bezirks Mittelfranken wird ausschließlich behördenintern tätig und erbringt keine Leistungen für die Bürger in Mittelfranken.
