Führerschein; Beantragung und Erweiterung

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie einen Führerschein, der zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Den Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).

Description

Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie einen Führerschein, der zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Den Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Führerscheinstelle im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. In vielen Fällen können Sie den Antrag auch bei der Gemeinde oder in der Fahrschule abgeben.

Sie müssen allerdings den Antrag persönlich stellen, weil zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.

Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.

Fees

  • Fees, Bavaria-wide: Kosten für Gemeinde, kreisfreie Stadt: und Führerscheinstelle.
    Gegebenenfalls Kosten für zusätzliche Unterlagen.

Status: 06.12.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

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