Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes (KirchStG) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen und schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.

Description

Folgende Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt:

  1. die Römisch-Katholische Kirche,
  2. die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
  3. die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern,
  4. die Alt-Katholische Kirche im Freistaat Bayern,
  5. die Evangelisch-methodistische Kirche,
  6. die Vereinigung Bayerischer Mennonitengemeinden,
  7. die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland,
  8. die israelitischen Kultusgemeinden in Bayern,
  9. die Christian Science in Bayern,
  10. die Neuapostolische Kirche Süddeutschland,
  11. die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern,
  12. die Christengemeinschaft in Bayern,
  13. die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland,
  14. der Bund für Geistesfreiheit in München, Fürth, Augsburg und Schweinfurt sowie der Humanistische Verband Deutschlands - Nürnberg,
  15. der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland,
  16. der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden,
  17. die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa,
  18. der Communität Christusbruderschaft Selbitz.

Die Austrittserklärung im Fall von Ziffer 8 lautet, dass der Austritt aus dem israelitischen Bekenntnis erfolgt (Art. 2 Abs. 1 KirchStG).

Prerequisites

In der Austrittserklärung sind anzugeben: der Familienname und die Vornamen des Erklärenden, Tag und Ort seiner Geburt, sein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt, sein Beruf, sein Familienstand und - bei Personen, die verheiratet sind oder waren - Kennzeichen und Führungsort des Familienbuchs. Wenn noch kein Familienbuch angelegt ist, sind Tag und Ort der Eheschließung anzugeben. In der Erklärung muss die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der der Erklärende austreten will, eindeutig bezeichnet sein.

Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich beglaubigt sein.

Fees

  • Fees, Bavaria-wide: Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,- € erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 6,- € an.

Status: 20.06.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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