Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist. Zur Erschließung gehören der Anschluss an die Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung), aber auch die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks.
Description
Zur Abgrenzung zu anderen Bedeutungen des Ausdrucks spricht man auch von Baulanderschließung. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde.
Eine bestehende Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Fees
Für die Herstellung der Erschließung sind Beiträge an die Gemeinde bzw. an die Versorgungsträger zu entrichten.
Dabei ist bei den Verkehrswegen zu unterscheiden zwischen dem Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer zum Anbau bestimmten Straße bzw. Erschließungsanlage und dem Beitrag für die Verbesserung/den Ausbau einer bereits erstmalig hergestellten Erschließungsanlage (KAG; Landesrecht; Straßenausbaubeitrag).
Neben den Verkehrswegen können im Rahmen der Erschließung Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen (Wasser, Kanal) anfallen. Hierbei ist zwischen dem Beitrag für die Neuerstellung der Anlage (Herstellungsbeitrag), dem Beitrag für die Verbesserung einer bestehenden Anlage (Verbesserungsbeitrag) und dem Beitrag für die Erneuerung einer bestehenden Anlage (Erneuerungsbeitrag) zu entscheiden. Grundlage für die Beiträge zu leitungsgebundenen Einrichtungen sind Beitragskalkulationen und die Einbindung der Kalkulationsergebnisse in die Satzungen der Gemeinde.
Status 16.02.2012
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