Description
Die Bayerische Staatsregierung vergibt folgende Orden und Ehrenzeichen:
Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst wird in Anerkennung für herausragende Leistungen auf den Gebieten von Wissenschaft und Kunst verliehen und stellt eine besonders hohe staatliche Ehrung dar. Die Zahl der Ordensinhaber soll einhundert Personen nicht überschreiten.
Ausgezeichnet werden vorzugsweise deutsche Wissenschaftler und Künstler. Der Orden wird in einer Klasse an Männer und Frauen verliehen. Die Verleihung findet alle zwei Jahre statt.
Der Orden wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident, für ihre Geschäftsbereiche die Staatsminister sowie die beiden Abteilungen des Ordens.
Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst wurde 1980 geschaffen.
Bayerischer Verdienstorden
Der Bayerische Verdienstorden, der als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk verliehen wird, ist ein Symbol für den herausragenden Einsatz und das außerordentliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für das bayerische Gemeinwesen.
Der Bayerische Verdienstorden wird an Männer und Frauen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit in einer Klasse verliehen.
Das Ordenszeichen hat die Form eines Malteserkreuzes. Der Orden wird jährlich vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident sowie für ihre Geschäftsbereiche die Staatsminister.
Der Bayerische Verdienstorden wurde 1957 durch ein Gesetz des Bayerischen Landtages geschaffen. Die Gesamtzahl der lebenden Ordensträger ist auf 2.000 Personen begrenzt.
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich mit aktiver Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel einen Zeitraum von mindestens 15 Jahre umfassen.
Das Ehrenzeichen zeigt ein achtstrahliges weißes Malteserkreuz von einem grünen Lorbeerkranz umgeben. Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.
Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
Mit den staatlichen Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr wird der mutvolle und uneigennützige Einsatz zur Rettung von Menschenleben gewürdigt. Die Bayerische Rettungsmedaille wird seit 1. November 1952, die Christophorusmedaille seit 1. Januar 1984 verliehen.
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist nicht Voraussetzung für die Verleihung der Bayerischen Rettungsmedaille. Für eine Rettungstat außerhalb Bayerns kann die Bayerische Rettungsmedaille verliehen werden, wenn der Retter oder der Gerettete Deutscher mit Hauptwohnsitz in Bayern ist und der Retter keine staatliche Rettungsauszeichnung des Landes erhalten kann, in dem er die Rettungstat ausgeführt hat.
Die Bayerische Rettungsmedaille ist aus Silber. Sie zeigt auf der Vorderseite das große Bayerische Staatswappen. Die Bayerische Rettungsmedaille wird vom Bayerischen Ministerpräsidenten verliehen.
Ist eine Rettungstat unter besonders schwierigen Umständen, aber ohne unmittelbare Lebensgefahr ausgeführt worden, so wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen mit Aushändigung einer Urkunde des Bayerischen Ministerpräsidenten und Übergabe einer Silbermedaille, die auf der Vorderseite das Bild des Chistophorus zeigt.
Auszeichnungsvorschläge können bei jeder Bezirksregierung, in deren Bereich die Rettungstat stattgefunden hat, formlos eingereicht werden. Für Rettungstaten außerhalb Bayerns ist die Bayerische Staatskanzlei zuständig.
Ehrung von Ehe- und Alterjubilaren
Der Bayerische Ministerpräsident ehrt mit einem Glückwunschschreiben Ehejubilare zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie Altersjubilare zur Vollendung des 95., 100. und jedes weiteren Lebensjahres. Die vom Bayerischen Ministerpräsidenten zu ehrenden Jubilare müssen ihren ständigen Wohnsitz in Bayern haben.
Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa
Mit der Europa-Medaille werden in der Regel nicht mehr als 20 Persönlichkeiten im Jahr von der Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Bayerischen Staatskanzlei ausgezeichnet.