Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten. Vor einer Beisetzung in einem gemeindlichen Friedhof muss der Bestattungspflichtige bei der Gemeinde das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Description
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten.
Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.
Requirements
Vor einer Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen das Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf der Grundlage der gemeindlichen Vorschriften erwerben.
Deadlines
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann eventuell auch vor Eintritt eines Todesfalls erworben werden, wenn die gemeindlichen Vorschriften das zulassen.
Required documents
-
Unterlagen richten sich nach kommunalen Vorschriften
Fees
- Die anfallenden Gebühren richten sich nach einer Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Status 22.02.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
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- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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