Apothekerinnen und Apotheker; Approbation

Erteilung der Approbation an Apothekerinnen und Apotheker, die in Bayern das Studium der Pharmazie abgeschlossen haben oder mit abgeschlossener ausländischer pharmazeutischer Ausbildung in Bayern der Apothekerberuf ausüben wollen.

Description

Wer nach einem Studium der Pharmazie in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken. Wenn Sie an der Universität München oder der Universität Regensburg Pharmazie studiert haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig, bei einem Studienabschluss an der Universität Erlangen-Nürnberg oder der Universität Würzburg dagegen die Regierung von Unterfranken.

Die Regierung von Unterfranken erteilt Ihnen auch die Approbation, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union studiert haben und (künftig) in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken als Apotheker arbeiten wollen. Beabsichtigen Sie dagegen in den Regierungsbezirken Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz als Apotheker zu arbeiten, ist die Regierung von Oberbayern Ihr Ansprechpartner.

Die Regierung von Oberbayern ist zudem immer dann zuständig, wenn die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstands zu überprüfen ist, insbesondere wenn Sie nicht in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz Pharmazie studiert haben.

Prerequisites

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.

Deadlines

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Fees

  • Fees, Bavaria-wide: Für die Approbation ist im Normalfall eine Gebühr in Höhe von 150 € zu bezahlen. Haben Sie in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz studiert und ist die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstandes zu überprüfen, beträgt die Gebühr 220 bis 350 €. Haben Sie Ihre pharmazeutische Ausbildung nicht in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz erworben und ist die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstandes zu überprüfen, sind für die Approbation 250 bis 350 € zu bezahlen.

Legal bases

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status: 12.03.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

The legend explains the meaning of some icons used in listings on this page. If you read the page in text-only-mode, you will see a textual hint before the corresponding item (instead of the icon).
  • Online transactions, Bavaria-wide
  • Online transactions, locally limited
  • Form, Bavaria-wide
  • Form, locally limited
  • Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited

Further information within this context

Responsible for you