Apothekerinnen und Apotheker; Approbation

Erteilung der Approbation an Apothekerinnen und Apotheker, die in Bayern das Studium der Pharmazie abgeschlossen haben oder mit abgeschlossener ausländischer pharmazeutischer Ausbildung in Bayern der Apothekerberuf ausüben wollen.

Description

Wer nach einem Studium der Pharmazie in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken. Wenn Sie an der Universität München oder der Universität Regensburg Pharmazie studiert haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig, bei einem Studienabschluss an der Universität Erlangen-Nürnberg oder der Universität Würzburg dagegen die Regierung von Unterfranken.

Die Regierung von Unterfranken erteilt Ihnen auch die Approbation, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union studiert haben und (künftig) in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken als Apotheker arbeiten wollen. Beabsichtigen Sie dagegen in den Regierungsbezirken Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz als Apotheker zu arbeiten, ist die Regierung von Oberbayern Ihr Ansprechpartner.

Die Regierung von Oberbayern ist zudem immer dann zuständig, wenn Sie in einem Land außerhalb der Europäischen Union Pharmazie studiert haben oder wenn Sie nicht Staatsangehöriger eines EU-Staates sind und in Bayern als Apotheker arbeiten möchten.

Requirements

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die Staatsangehörigkeit sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs beziehen.

Deadlines

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Fees

  • Für die Approbation ist im Normalfall eine Gebühr in Höhe von 120 € zu bezahlen. Haben Sie nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Staat studiert, beträgt die Gebühr 180 €. Sofern Sie nicht Staatsangehöriger eines EU-Staates sind, sind für die Approbation 240 € zu bezahlen.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 02.01.2012

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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