Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung

Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können (vgl. Art. 19 BayEUG).

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Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung gibt es in Bayern als Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung. Darüber hinaus können so genannte länderübergreifende Schulen besucht werden. Daneben gibt es auch überbetriebliche Einrichtungen mit einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung. Nähere Auskunft dazu geben die jeweiligen Regierungen.

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Status 03.04.2012

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