Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.
Description
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinheiten unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese Überwachung erfolgt in der Regel im Rahmen einer beratenden Tätigkeit unter Beteiligung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Da die Einrichtungen auch der Überwachung durch die Berufsgenossenschaften und durch die Gewerbeaufsichtsämter unterliegen, arbeiten die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit den Gewerbeärzten und den Ärzten der Berufsgenossenschaften sowie mit den Betriebsärzten und Arbeitsmedizinern zusammen.
Status 11.10.2011
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