Gesundheitsfachberufe; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnungen ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Description

Die Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Tätigkeit unter einer der in alphabetischer Reihenfolge genannten, geschützten Berufsbezeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland ausüben wollen.
  • Diätassistent/-in
  • Entbindungspfleger
  • Ergotherapeut/-in
  • Hebamme
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
  • Logopäde, Logopädin
  • Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
  • Medizinisch-technische Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-in
  • Medizinisch-technische Radiologieassistent/-in
  • Orthoptist/-in
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
  • Physiotherapeut/-in
  • Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
  • Rettungsassistent/-in
  • Veterinärmedizinisch-technische Assistent/-in

Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnungen, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden. Für einzelne Gesundheitsfachberufe ist neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit als solche geschützt: Im Bereich der Geburtshilfe (Hebammen und Entbindungspfleger) sowie in den Berufen der medizinisch-technischen Assistenten sind bestimmte Tätigkeiten vorbehalten.

Prerequisites

Wichtigste Voraussetzungen sind:

Qualifikation:
Der Nachweis einer vollständig abgeschlossenen Berufsausbildung.

Soweit Sie nicht nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht ausgebildet wurden,
  • ist grundsätzlich die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erforderlich
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache
Zuverlässigkeit:
Dass Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt (Führungszeugnis)..

Gesundheitliche Eignung:

Dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind (ärztliches Zeugnis).

Deadlines

Es sind keine Fristen einzuhalten.

Required documents

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung
  • Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung im Gesundheitsfachberuf

    bei Berufsausbildung nach deutschem Recht

  • Ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung

    bei Berufsausbildung nach deutschem Recht

  • Amtliches Führungszeugnis

    nicht älter als 3 Monate zur Vorlage bei der zuständigen Regierung für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei Berufsausbildung nach deutschem Recht

  • Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung, deren Umfang und Inhalt (z. B. Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise, Fächerkanon, Stundentafel, Lehrplan)

    bei Berufsausbildung nicht nach deutschem Recht sind die Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder amtlich beglaubigter Abschrift und in deutscher Sprache oder in einer von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigten Übersetzung vorzulegen

  • Zeugnisse und Nachweise über die bisherigen beruflichen Tätigkeiten

    bei Berufsausbildung nicht nach deutschem Recht sind die Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder amtlich beglaubigter Abschrift und in deutscher Sprache oder in einer von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigten Übersetzung vorzulegen

  • Tabellarischer Lebenslauf (mit ausführlicher Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs)

    bei Berufsausbildung nicht nach deutschem Recht sind die Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder amtlich beglaubigter Abschrift und in deutscher Sprache oder in einer von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigten Übersetzung vorzulegen

  • Amtliches Führungszeugnis

    zur Vorlage bei der Regierung für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei Berufsausbildung nicht nach deutschem Recht sind die Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder amtlich beglaubigter Abschrift und in deutscher Sprache oder in einer von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigten Übersetzung vorzulegen

  • Ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung

    bei Berufsausbildung nicht nach deutschem Recht sind die Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder amtlich beglaubigter Abschrift und in deutscher Sprache oder in einer von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigten Übersetzung vorzulegen

  • Bescheinigung, ob eine Einbürgerung beantragt worden ist

    bei Berufsausbildung nicht nach deutschem Recht sind die Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder amtlich beglaubigter Abschrift und in deutscher Sprache oder in einer von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigten Übersetzung vorzulegen

  • Registrierschein für den Fall der Anerkennung als sog. Spätaussiedler

    bei Berufsausbildung nicht nach deutschem Recht sind die Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder amtlich beglaubigter Abschrift und in deutscher Sprache oder in einer von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigten Übersetzung vorzulegen

  • Geburts- und ggf. Heiratsurkunde

    bei Berufsausbildung nicht nach deutschem Recht sind die Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder amtlich beglaubigter Abschrift und in deutscher Sprache oder in einer von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer beglaubigten Übersetzung vorzulegen

Fees

  • Fees, Bavaria-wide: Die Kosten bewegen sich in einem Rahmen von 15 € bis 40 €.

Legal bases

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

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Status: 12.03.2013

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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