Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern können, hilft der Staat auf vielfältige Weise.

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Der Staat fördert die Schaffung von Mietwohnungen für in der Wohnraumförderung berechtigte Wohnungsuchende und den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Nähere Informationen erhalten Sie über die nachfolgenden Links.

Bitte wenden Sie sich wegen näherer Auskünfte und zur Antragstellung an die dort genannten zuständigen Behörden.

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Status 09.12.2011

Responsible for editing: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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