Jugendsozialarbeit

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

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Hierzu bedarf es passgenauer Angebote. Bayern ist in diesem Bereich im Bundesvergleich führend. Zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung, ihrer Eingliederung in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie ihrer sozialen Integration kann auf bewährte Strukturen und Angebote zurückgegriffen werden.

Nutzen für den einzelnen jungen Menschen:

  • Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Erlernen sozialer Umgangsformen und Arbeitstugenden sowie Aufholen von Rückständen
  • Schaffung von Chancengerechtigkeit und nachhaltigen Perspektiven
  • Gesamtziel: Nachhaltige Eingliederung in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Nutzen für die Gesellschaft:

  • Verhinderung gesamtgesellschaftlicher Folgekosten
  • Aufrechterhaltung des sozialen Friedens (Jugendsozialarbeit ist ein wirkungsvolles Instrument zur Verhinderung von Jugendgewalt).

Zwei staatliche bayerische Regelförderprogramme

Die soziale und berufliche Eingliederung dieser Zielgruppe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ersten Ranges und ein Schwerpunkt bayerischer Jugendhilfepolitik. Deshalb wurden zwei bundesweit beachtete Regelförderprogramme aufgelegt:

  • Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) seit 2003
  • Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) seit 1983.

Dadurch wurden optimale Rahmenbedingungen seitens des Freistaats Bayern für die Kommunen geschaffen, damit diese dabei unterstützt werden, ihrer Verantwortung (Jugendsozialarbeit = kommunale Pflichtaufgabe; Zuständigkeit liegt beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe = Landkreis, kreisfreie Stadt) in diesem präventiven Bereich nachzukommen und entsprechende Angebote vorzuhalten.

Status 26.10.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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