Katasterauszug zur Bauvorlage
Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (§7 BauVorlV) auch ein höchstens ein halbes Jahr alter Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Aktuelle Auszüge aus der Digitalen Flurkarte (DFK) und dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) werden in Form eines „Katasterauszugs zur Bauvorlage“ bereitgestellt und können beim zuständigen (staatlichen) Vermessungsamt oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden. Der Auszug enthält u.a Flurstücks- und Eigentümerangaben aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den umliegenden benachbarten Grundstücken.
Description
Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Vermessungsamt beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentümernachweise aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.
Flurkarte, Katasterkarte, Digitale Flurkarte (DFK)
Die Flurkarte (Katasterkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, Nutzungsarten des Bodens, die Gewässer und ausgewählte topographische Informationen, Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u.a.), Orts-, Flur- und Straßennamen. Ein Auszug aus der Flurkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung und für den Grundstücksverkehr.
Liegenschaftsbuch, Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)
Das Automatisierte Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Das ALB enthält Flurstücksdaten, z.B. Flurstücksnummer, Lage, Nutzung, Fläche, Gebäudebeschreibung und Eigentümerdaten, z.B. Name, Vorname, Adresse, Eigentümeranteile.
Die personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz.
Prerequisites
Berechtigtes Interesse gemäß §7 BauVorlV und Art.11 Abs. 1 VermKatG, Antrag auf Auszug aus dem Katasterkartenwerk
Fees
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Fees, Bavaria-wide:
siehe "Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm)"
Status: 28.11.2012
Responsible for editing: Landesamt für Vermessung und Geoinformation
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- Online transactions, Bavaria-wide
- Online transactions, locally limited
- Form, Bavaria-wide
- Form, locally limited
- Central form prefilled with data for the recipient, Bavaria-wide
- Legal bases, Bavaria-wide
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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