Gewerbeaufsicht; Stellungnahmen zu staatlichen Vorschriften, Richtlinien und Regeln der Sicherheitstechnik

Die Fachleute der Gewerbeaufsicht wirken bei der Erstellung oder Anpassung der zumeist technischen Vorschriften im Bereich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, des technischen und stofflichen Verbraucherschutzes und der Sicherheitstechnik mit (z. B. UVV, DIN-, EN-, VDE-Vorschriften).

Description

Im Bereich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, des technischen und stofflichen Verbraucherschutzes und der Sicherheitstechnik gibt es umfangreiche Gesetze, Vorschriften und Regeln der Technik (z.B. Berufsgenossenschaftliches Regelwerk, DIN-, EN-, VDE-Vorschriften), die zumeist sehr genaue Angaben über die Anforderungen an Arbeitsplätze, technische Anlagen usw. enthalten. Damit solche Regelungen auch praxisnah sind und auch entsprechend angewandt werden, ist es wichtig, dass neben Juristen auch Fachleute aus den betroffenen Tätigkeitsfeldern an der Gestaltung dieser Vorschriften mitwirken.

So sind neben Vertretern von Unternehmen und Verbänden in vielen regelsetzenden Gremien auch Gewerbeaufsichtsbeamte tätig, die ihre praktischen Erfahrungen aus der Tätigkeit vor Ort in die Regelsetzung einbringen und sich damit für praxisnahe Vorschriften einsetzen. Die Gewerbeaufsicht nutzt hier ihre Kenntnisse aus der Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen sowie Berufskrankheiten für eine Verbesserung des präventiven Schutzes.

Remedy

Verwaltungsgerichtsprozess

verwaltungsgerichtliche Klage

Status 10.10.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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