Um eine Erlaubnis zum Erwerb von Schwarzpulver oder Treibladungspulver zu erhalten, müssen Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen u.a. ihre Sachkunde im Umgang mit diesen Explosivstoffen nachweisen. Die erforderlichen Prüfungen werden durch das Gewerbeaufsichtsamt bei den Regierungen abgenommen.
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Zum Erwerb der Sachkunde im Umgang mit Schwarz- oder Treibladungspulver ist in der Regel ein entsprechender Lehrgang zu besuchen, der zumeist von privaten Anbietern veranstaltet wird. Häufig organisieren auch einschlägige Schützen- oder Böllervereine solche Lehrgänge. Ob die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse erworben wurden, wird durch eine Sachkundeprüfung nachgewiesen, die von der Gewerbeaufsicht zumeist in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Lehrgang vor Ort durchgeführt wird.
Die bei erfolgreich absolvierter Prüfung nachgewiesene Sachkunde berechtigt allerdings noch nicht zum Erwerb von Schwarz- oder Treibladungspulver, ist aber wesentliche Voraussetzung für eine entsprechende Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird von den Kreisverwaltungsbehörden erteilt, wenn die übrigen notwendigen Voraussetzungen wie z. B. Führungszeugnis und ein entsprechendes Bedürfnis nachgewiesen werden.
Status 10.10.2011
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