Logo Bayernportal
- kein Ort -

Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter

In der Regel werden die empfohlenen und notwendigen Impfungen von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet lediglich nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Gesundheitsämter
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Das Gesundheitsamt informiert außerdem über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersklassen vom Gesundheitsamt die Impfbücher durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen erarbeitet. Die betroffenen Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher informiert.

  • Bereitschaft zur Impfung
  • Impffähigkeit
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten

  • Impfbuch / Einverständniserklärung

Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen kostenlos.

Stand: 17.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention