Erteilung der Approbation an Tierärztinnen und Tierärzte mit abgeschlossener tierärztlicher Ausbildung, die in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.
Description
Wer nach einem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierarzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken.
Wenn Sie an der Universität München studiert haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig. Die Regierung von Unterfranken erteilt Ihnen die Approbation, wenn Sie in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) studiert haben und künftig in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken tierärztlich tätig sein werden. Bei einer beabsichtigten Tätigkeit in Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz ist die Regierung von Oberbayern Ihr Ansprechpartner.
Die Regierung von Oberbayern ist zudem immer dann zuständig, wenn Sie in einem Land außerhalb des EWR Veterinärmedizin studiert haben oder wenn Sie nicht Staatsangehöriger eines EWR-Staates sind.
Merkblätter in denen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise aufgeführt sind sowie weitere Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".
Requirements
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die Staatsangehörigkeit, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.
Deadlines
Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.
Fees
- Für die Approbation ist im Normalfall eine Gebühr in Höhe von 150 € zu bezahlen. Haben Sie nicht in Deutschland oder einem anderen EWR-Staat studiert, beträgt die Gebühr 220 bis 350 €. Sofern Sie nicht Staatsangehöriger eines EWR-Staates sind, sind für die Approbation 250 bis 350 € zu bezahlen.
Status 28.03.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
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