Organspendeausweis

Die Medizin von heute ist in der Lage, durch die Transplantation von Spenderorganen oder Spendergeweben das Leben eines Menschen zu retten oder deutlich zu verlängern, aber auch, die Lebensqualität entscheidend zu verbessern. In einem Organspendeausweis kann sowohl eine Zustimmung als auch eine Ablehnung oder eine Beschränkung der Spende auf einzelne Organe festgehalten werden.

Description

Mittlerweile können die Nieren, das Herz, die Lunge, die Leber, die Bauchspeicheldrüse, der Darm und Teile der Haut nach dem Tod gespendet und anderen Menschen übertragen werden. An sonstigen Geweben, die transplantiert werden können, kommen die Hornhaut der Augen, die Herzklappen, Knochen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen in Betracht. Darüber hinaus können eine der beiden Nieren, Teile der Leber, der Bauchspeicheldrüse, der Lunge und des Darms auch bei lebenden Spendern entnommen werden.

In Deutschland besteht ein erheblicher Organmangel. Es werden weit weniger Organe transplantiert als in den meisten unserer Nachbarländer. Der ''Tod auf der Warteliste'' ist für viele Patienten traurige Realität. So sterben Tag für Tag in Deutschland drei Menschen, denen eine Organübertragung das Leben gerettet hätte.
Insbesondere bei den Nieren besteht erheblich mehr Bedarf als Spenderorgane vorhanden sind. Allein in Bayern warten 1.700 Patienten auf die Übertragung einer Spenderniere. Die Wartezeit beträgt im Durchschnitt fünf Jahre.
Es ist daher äußerst wichtig, dass sich jeder Bürger Gedanken zu seiner persönlichen Einstellung zur Organspende nach dem Tod macht und seine Entscheidung dokumentiert, nach Möglichkeit in einem Organspendeausweis.
In einem Organspendeausweis kann sowohl eine Zustimmung als auch eine Ablehnung oder eine Beschränkung der Spende auf einzelne Organe festgehalten werden. Die einmal getroffene Entscheidung kann jederzeit geändert werden. Der Organspendeausweis kann auch jederzeit wieder vernichtet oder weggeworfen werden. Es kann auch jederzeit ein neuer Ausweis selbst ausgefüllt werden.

Requirements

Voraussetzung für eine Organentnahme bei einem toten Spender ist zum einen, dass der Tod des Organspenders sicher festgestellt wurde. Nach dem Gesetz liegt der Tod eines Menschen bei einem endgültigen, nicht mehr behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes vor, also beim Ganzhirntod. Dieser Ganzhirntod muss durch getrennte Untersuchungen von zwei hierfür qualifizierten Ärzten diagnostiziert werden. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Weitere Voraussetzung ist, dass entweder der Organspender selbst zu Lebzeiten in die Organspende eingewilligt hat (zum Beispiel durch Ausfüllen eines Organspendeausweises), oder, wenn der Wille des Organspenders nicht bekannt ist, sein nächster Angehöriger nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen einer Organentnahme zugestimmt hat (sog. erweiterte Zustimmungslösung).

Required documents

  • Organspendeausweis

    Die Dokumentation der persönlichen Entscheidung eines Bürgers zur Frage einer Organspende schafft Klarheit. Geeignet (aber nicht notwendig) für die Dokumentation ist insbesondere ein Organspendeausweis, der inhaltlich den Vorgaben des Transplantationsgesetzes entspricht. Ein solcher Ausweis enthält als Vordruck bereits alle rechtlich bedeutsamen Fragen, die durch einfaches Ankreuzen beantwortet und durch eine Unterschrift bestätigt werden können. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung für den Bürger. Organspendeausweise sind bei allen Gesundheitsämtern, bei den Krankenkassen, bei vielen Ärzten und in vielen Apotheken erhältlich.

Fees

  • keine

Status 11.10.2011

Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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  • Fees, locally limited
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