Im Krankheitsfall hat nahezu jeder Bürger nach verschiedenen Rechtsvorschriften einen Anspruch auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung. Wegen der jeweils möglichen Hilfen siehe für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (einschließlich Rentner) Krankenversicherung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Kuren, Rentnerkrankenversicherung; für Arbeitslose Arbeitslosigkeit, Hilfen bei; für Unfallverletzte und Kriegsopfer Heilbehandlung, Krankenhilfe; für Bezieher von Kriegsschadenrente Krankenhilfe; für Aussiedler, ehemalige politische Häftlinge Krankenhilfe; für Sozialhilfeempfänger Krankenhilfe.
Anrechnung von Krankheitszeiten in der Rentenversicherung siehe Ausfallzeiten
Gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, Agenturen für Arbeit, Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Zentrum Bayern Familie und Soziales www.patientenportal.bayern.de
Status 19.12.2011
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