Personen, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung als Fleischer, sondern über eine Berufsausbildung als Verkäufer/in im Fleischer- oder Lebensmittelhandwerk verfügen, können in der Kreisverwaltungsbehörde einen Sachkundenachweis für den Umgang mit Hackfleisch erwerben.
Description
Mit dem Sachkundenachweis kann eine o.g. Person
- Hackfleisch und Schabefleisch, auch zubereitet, oder Geschnetzeltes aus hierfür bestimmtem Fleisch, das in einem Herstellerbetrieb nach der Hackfleisch-Verordnung unter der Aufsicht einer dort hauptberuflich tätigen sachkundigen Person ausgewählt worden ist,
- Fleischzuschnitte (z. B. Steaks, Filet, Schnitzel, die mit Mürbschneidern behandelt worden sind) und
- Schaschlik oder anderes gestückeltes Fleisch oder gestückelte Innereien auf Spießen
herstellen.
Für den Sachkundenachweis muss der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsämter/kreisfreie Städte) der Nachweis erbracht werden, dass die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit rohem Fleisch erworben wurden und die Person mit den Vorschriften vertraut ist, die bei der Herstellung o.g. Erzeugnisse zu beachten sind.
Status 29.09.2011
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