Stellensuche bei Arbeitsplatzwechsel

Arbeitnehmer haben nach der Kündigung eines dauernden - das heißt auf längere Zeit angelegten - Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutz) Anspruch auf Arbeitsbefreiung zur Stellensuche für ein anderes Arbeitsverhältnis. Kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung zur Stellensuche besteht bei Aushilfsarbeitsverhältnissen, da diese keine dauernden Arbeitsverhältnisse sind.

§ 629 Bürgerliches Gesetzbuch.

Arbeitgeber, Gewerkschaften, siehe auch Beratungshilfe

Status 05.01.2012

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