Zum Schutz von Flächen und einzelnen Bestandteilen der Natur werden Naturschutzgebiete festgesetzt.
Description
Zur Inschutznahme von Flächen und Bestandteilen der Natur besteht eine für den Laien oft verwirrende Vielfalt von unterschiedlichen Schutzgebietskategorien. Die bekannteste Schutzkategorie ist das Naturschutzgebiet.
Naturschutzgebiete betreffen ökologisch besonders wertvolle Flächen. In Art. 7 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind die Ziele und Aufgaben von Naturschutzgebieten festgelegt. Sie sollen nicht nur dem Erhalt von Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume dienen, sondern auch über naturgeschichtliche und landeskundliche Zusammenhänge informieren.
Wie entsteht ein Naturschutzgebiet?
Die Regierungen als höhere Naturschutzbehörden erarbeiten ein fachliches Gutachten, in dem die Schutzwürdigkeit der Fläche und ihre Eignung als Naturschutzgebiet dargestellt werden. Anschließend erstellen sie einen Verordnungsentwurf und Schutzgebietskarten. Zur Schutzbedürftigkeit von Flächen erhalten die Regierungen oft Anregungen von Verbänden und Privatpersonen. Die Verordnungsentwürfe werden den betroffenen Behörden zur Stellungnahme zugeleitet sowie öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Grundeigentümer haben nun Gelegenheit, sich über die Einzelheiten zu informieren und Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Die Verordnung über das neue Naturschutzgebiet mit Text und Karte erscheint dann im Amtsblatt der Regierung.
Status 25.04.2012
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
Go to "Procedures"