Alte und pflegebedürftige Menschen; Kurzzeitpflege

Die Sozialverwaltungen der Bezirke können nicht nur bei dauerhaften Heimaufnahmen, sondern auch bei Kurzzeitunterbringungen bzw. vorübergehenden Heimunterbringungen Hilfe zur Pflege gewähren

Description

Hilfen bei Kurzzeitunterbringungen bzw. vorübergehenden Heimunterbringungen (beispielsweise wegen Verhinderung der pflegenden Angehörigen) können im Rahmen der Hilfe zur Pflege gewährt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn Kranke oder behinderte Menschen voraussichtlich weniger als 6 Monate der Pflege bedürfen (z.B. nach schweren Operationen) und/oder keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.

Die Hilfe besteht wie bei einer dauerhaften Unterbringung in einer teilweisen oder vollständigen Übernahme der Heimkosten. Die Höhe der von den Bezirken übernommenen Kosten ist davon abhängig, in wie weit sich die Heimbewohner selbst aus ihrem Einkommen oder sonstigen Ansprüchen – z.B. Leistungen der Pflegeversicherung – helfen können.

Status 30.03.2011

Responsible for editing: Verband der bayerischen Bezirke

 Caption
  • Online form, Bavaria-wide
  • Online form, locally limited
  • Printed page, Bavaria-wide
  • Printed page, locally limited
  • Legal bases, Bavaria-wide
  • Legal bases, locally limited
  • Fees, Bavaria-wide
  • Fees, locally limited
Bild zur Aufgabenbeschreibung
Your competent body

If you search and select your location under "location" you will get detailed information about the competent body.