Der Adressat eines Bußgeldbescheides kann vom heimischen PC aus auf der Internetseite des Polizeiverwaltungsamtes durch Ausfüllen einer Maske Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Description
Der Adressat eines Bußgeldbescheides wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann binnen zwei Wochen Einspruch bei der Verwaltungsbehörde einlegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Über den zulässigen Einspruch entscheidet das Amtsgericht, wenn die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid aufrechterhält und die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat, in bestimmten Fällen auch das Amtsgericht des Begehungsortes oder des Wohnorts des Betroffenen.
Requirements
Der Adressat eines Bußgeldbescheides kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, wenn er mit ihm nicht einverstanden ist. Dritten ist dies nur bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht möglich.
Deadlines
Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei der ausstellenden Verwaltungsbehörde eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden beträgt zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides.
Online transactions
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Einspruch gegen Bußgeldbescheide bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eines Bußgeldbescheides besteht für den Betroffenen gemäß § 67 OWiG die Möglichkeit, gegen diesen Bußgeldbescheid schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einzulegen. Dieser kann jetzt auch auf elektronischem Weg erfolgen.
Fees
- Von staatlicher Seite werden keine Gebühren für die Dienstleistung erhoben.
Status 04.08.2011
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern
- Online form, Bavaria-wide
- Online form, locally limited
- Printed page, Bavaria-wide
- Printed page, locally limited
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited
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